Das Nutzungsrecht beginnt am Tag des Eingangs des unterschriebenen Vertrages bei Friedwald® Clam, Carl Philip Clam e.U. Dem Vertragspartner wird der Tag des Beginns mit der FriedWald-Urkunde mitgeteilt. Es endet am 01.09.2116. Das Recht zur Beisetzung endet um den Zeitraum vor Ende des Nutzungsrechtes, den die zum Zeitpunkt der Bestattung gültige Friedhofssatzung als Ruhefrist vorschreibt. Die jeweils aktuelle Ruhefrist ergibt sich aus der für den FriedWald Clam gültigen Satzung. Diese kann über Friedwald® Clam, Carl Philip Clam e.U. zur Verfügung gestellt werden. Die aktuelle Mindestruhefrist sind . Die Beisetzung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Mindestruhefrist vor dem 01.09.2116 eingehalten wird.
Weitere Leistungen sind der Eintrag des ausgewählten Baumes in das Baumregister, ein Lageplan des Baumes im FriedWald sowie eine FriedWald-Urkunde als Grabnachweis.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine Namenstafel anbringen zu lassen, die den Baum als Grabstätte kennzeichnet.
Wichtig: Bei jeder Bestattung im FriedWald entstehen pauschal Beisetzungskosten in Höhe von derzeit 350 Euro, die im Trauerfall zu entrichten sind. In diesem Preis enthalten ist bei Bedarf die biologisch abbaubare FriedWald-Urne.