Das Nutzungsrecht endet nach Ablauf der zum Zeitpunkt der Beisetzung gültigen Mindestruhefrist von derzeit 25 Jahren. Bei mehreren gleichzeitig erworbenen Plätzen endet die Nutzungsdauer mit Ablauf des zuletzt auslaufenden Nutzungsrechts (verbundene Nutzungsdauer).
Weitere Leistungen sind der Eintrag des ausgewählten Baumes in das Baumregister, ein Lageplan des Baumes im FriedWald sowie eine FriedWald-Urkunde als Grabnachweis.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, auf der Namenstafel, die den Baum als Grabstätte kennzeichnet, genannt zu werden.
Wichtig: Bei jeder Bestattung im FriedWald entstehen Beisetzungskosten in Höhe von derzeit 350 Euro, die im Trauerfall zu entrichten sind. In diesem Preis enthalten ist die biologisch abbaubare FriedWald-Urne.