Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen FriedWald Clam

Präambel:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem FriedWald® Clam, Carl Philip Clam e.U. (im Folgenden auch „FriedWald®“) und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines FriedWald®-Naturgrabs. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Subsidiär gelangt österreichisches materielles Recht zur Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als FriedWald® ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

I. Leistungsbeschreibung und Vertragsschluss

1. FriedWald® bietet dem Kunden die Möglichkeit, ein Nutzungsrecht an einem FriedWald®-Naturgrab zu erwerben.
2. Die Weiterveräußerung und Übertragung eines erworbenen Nutzungsrechts oder Anrechts vom Kunden auf Dritte ist ohne die Einwilligung von FriedWald® nicht gestattet.
3. Voraussetzung für eine FriedWald®-Bestattung ist, dass der Kunde sich für eine Einäscherung (Urnenbestattung) entscheidet. Andere Bestattungsformen sind nicht möglich. Details zur Bestattung sind im Weiteren Art. V zu entnehmen.
4. Ein Vertrag zwischen FriedWald® und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde von FriedWald® ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss erhält, welches der Kunde FriedWald® gegenüber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Angebots annehmen kann; maßgebend zur Wahrung der Annahmefrist ist der Eingang der Annahmeerklärung bei FriedWald®.

II. Widerrufsbelehrung und Widerrufsfolgen

1. Widerrufsbelehrung:
Wenn Sie Verbraucher sind und dieser Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossen wurde, haben Sie das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, FriedWald Clam, Carl Philip Clam e.U., Sperken 1, 4352 Klam, Tel.: 07269/7217-17 Fax: 07269/7217-5, E-Mail: info@friedwald-clam.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können, müssen aber nicht, dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Erbringung der Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
3. Besonderer Hinweis: Ein solches Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Waren, die nach Kundespezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies betrifft beispielsweise Verträge über Namenstafeln. Auch besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir aufgrund Ihres ausdrücklichen Verlangens noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

- Ende der Widerrufsbelehrung –

III. Vertragslaufzeit und Beendigung

1. Der Vertrag mit FriedWald® hinsichtlich des Nutzungsrechts an einem FriedWald®-Naturgrab endet mit Ablauf der für den FriedWald® Clamschlucht und die jeweilige Grabart gültigen, vereinbarten Nutzungsdauer. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2. Der Vertrag mit FriedWald® über eine FriedWald®-Bestattung kann vom Kunden bis zur Beisetzung jederzeit gekündigt werden; es gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertrag über die Einräumung eines Nutzungsrechts an einem FriedWald®-Naturgrab wird durch eine Kündigung des Vertrags über eine FriedWald®-Bestattung, gleich aus welchem Grund diese erfolgt, nicht berührt.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Eine aktuelle Preisübersicht ist über www.friedwald-clam.at abrufbar. Es gelten die bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preise als vereinbart.
2. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist unmittelbar mit Vertragsschluss und Rechnungslegung fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er FriedWald® Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten, falls der Kunde Unternehmer ist, in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. FriedWald® behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ausdrücklich vor.

V. FriedWald®-Bestattung

1. Bei der FriedWald®-Bestattung handelt es sich um eine Urnenbestattung (vgl. hierzu schon Art. I), die ausschließlich von FriedWald® oder einem von ihr beauftragten Unternehmen vorgenommen wird. Es können nur die von der Trägerin vorab festgelegten und zugelassenen UrnenTypen beigesetzt werden.
2. Die FriedWald®-Bestattung beinhaltet insbesondere nachfolgende Dienstleistungen:
a) Gestellung einer biologisch abbaubaren FriedWald®-Urne, sowie deren Entgegennahme und Verwahrung bis zur Beisetzung,
b) Vorbereitung des FriedWald®-Naturgrabs und Durchführung der Beisetzung durch den FriedWald®-Förster,
c) Korrespondenz zwischen Bestattungsunternehmen, Behörden und Krematorien,
d) Unterstützung bei der Organisation der Beisetzungsfeier (insbesondere durch Empfehlung von Bestattern, Pfarrern, Trauerrednern, Restaurants und ähnlichem). Weitergehende Leistungen sind gesondert zu vergüten.
3. Abweichend von Art. IV, Ziff. 3 sind die Kosten für die FriedWald®- Bestattung erst nach erfolgter Beisetzung zur Zahlung fällig.

VI. Weitere Dienstleistungen

Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Namenstafel bei FriedWald® in Auftrag zu geben, die an dem von ihm gewählten FriedWald®-Naturgrabbaum angebracht wird. Die Ausgestaltung der Namenstafel und die damit verbundenen Kosten richten sich nach der Art des vom Kunden gewählten FriedWald®-Naturgrabbaumes sowie der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste. Dem Kunden ist es darüber hinaus nicht gestattet, andere Trauerinsignien, wie z. B. Kerzen, Grabsteine, Kränze, Kreuze, Blumen oder sonstige Pflanzen, am FriedWald®-Naturgrab abzulegen oder anzubringen.

VII. Tausch des Rechts an einem FriedWald®-Naturgrab

1. Dem Kunden ist es gestattet, ein von ihm erworbenes Recht an einem FriedWald®-Naturgrab an FriedWald® zurück zu übertragen und sich ein anderes FriedWald®-Naturgrab im FriedWald® Clam auszuwählen. Die Trägerin muss hierzu in jedem Einzelfall ihr Einverständnis erklären und eine Beisetzung darf im Falle der Auswahl eines FriedWald®- Naturgrabes noch nicht erfolgt sein. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
2. Der Kunde hat FriedWald® gegenüber den Grund für den Tausch anzugeben. Entscheidet sich der Kunde bei der Neuauswahl für ein höherpreisiges Angebot, so hat er FriedWald® gegenüber, unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen, die Differenzsumme zum bestehenden Vertrag auszugleichen. Die Erstattung der Differenz im Falle einer niederpreisigeren Neuauswahl seitens FriedWald® ist ausgeschlossen.
3. Für die Durchführung des Tauschs erhebt FriedWald® eine Gebühr (Tauschgebühr), deren Höhe sich aus der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Preisliste ergibt. Die Tauschgebühr sowie die sich etwaig aus dem Tausch ergebende Differenzsumme ist zur Zahlung fällig, sobald FriedWald® sein Einverständnis zu dem Tausch erklärt hat. Beim Tausch von einem FriedWald®-Naturgrab des Typs Platz im FriedWald®" zu einem "Baum im FriedWald®" wird keine Tauschgebühr erhoben. Wird bei einem Tausch eine neue Namenstafel erforderlich, trägt der Kunde die Kosten einer Neubestellung gem. Art. V, Ziff. 3.
4. Nach Durchführung des Tauschs und ggf. Ausgleich der in diesem Zusammenhang entstandenen Forderungen von FriedWald® durch den Kunden, ist der Kunde verpflichtet, FriedWald® sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem ursprünglich von ihm erworbenen FriedWald®-Naturgrab stehen, unverzüglich herauszugeben.

VIII. Haftungs- und Betretungsregelung

1. Die Haftung von FriedWald® für Schäden am Baumbestand ist ausgeschlossen, soweit FriedWald® nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. FriedWald® bietet an, im Falle der Zerstörung eines FriedWald®-Naturgrabbaums durch höhere Gewalt – sofern forstlich möglich – eine Neubepflanzung durch Setzen eines jungen Baumes vornehmen zu lassen. Soweit noch keine Urnenbestattung erfolgt ist, bietet FriedWald® dem Kunden einen gleichwertigen Baum an anderer Stelle an. FriedWald® bleibt es vorbehalten, ohne Zustimmung des Kunden, Baumpflegemaßnahmen aus verkehrssicherungstechnischen Gründen an einem Naturgrabbaum durchzuführen.
2. FriedWald® weist den Kunden darauf hin, dass ausgewählte Bäume, insbesondere der Arten Birke, Weide, Eberesche, Erle, Pappel und Kirsche nach forstlichen Maßstäben möglicherweise die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer nicht erreichen werden (natürliches Absterben). Eine Neubepflanzung durch FriedWald® erfolgt in diesem Falle nicht.
3. Bei dem als Bestattungswald ausgewiesenen Waldstück handelt es sich um ein Grundstück in freier Natur, das bewusst naturbelassen bleiben soll. Dem Kunden ist bekannt, dass hiervon die üblichen Gefahren ausgehen (z. B. Bodenunebenheiten, Winterglätte, herabfallende Äste, umstürzende Bäume usw.). Der Kunde verzichtet gegenüber dem Waldbesitzer (Grundstückseigentümer) sowie auch gegenüber FriedWald® und der FriedWald® GmbH auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, die Schäden sind vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden; der Haftungsverzicht gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn die Verletzung durch schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers herbeigeführt wurde.
4. Eine jederzeitige Benutzbarkeit des Waldgebietes kann nicht gewährleistet werden. Bei besonderer Gefahrenlage darf die FriedWald®-Fläche nicht betreten werden (z. B. stürmisches Wetter, Schneebruchgefahr, etc.).

IX. Datenschutz

1. FriedWald® nimmt den Schutz der vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten personenbezogenen Informationen sehr ernst und versichert einen verantwortungsbewussten und den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes (DSG) entsprechenden Umgang hiermit. Die personenbezogenen Daten werden gemäß den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen erhoben, insbesondere elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt.
2. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur insoweit an Dritte (Behörden, Bestatter, Kreditinstitute, Waldeigentümer, FriedWald® GmbH) übermittelt, als dies zur Vertragsdurchführung, zu Abrechnungszwecken oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig bzw. erforderlich ist.
3. Soweit der Kunde in die Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung eingewilligt hat, so kann er diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber FriedWald® widerrufen.
4. Eine vollständige und tagesaktuelle Fassung der Datenschutzhinweise ist unter www.friedwald-clam.at/datenschutz abrufbar.

X. Schlussbestimmungen

1. Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und FriedWald® das sachlich zuständige Gericht am Lageort des FriedWald®-Clam.
2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

FriedWald® Clam Clam, Mai 2025

In diesem Text werden alle Personen unabhängig von Ihrem Geschlecht angesprochen.